Winterdienst

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c. Thomas Max Müller/pixelio.de

Winterdienst

Als Eigentümer einer Immobilie und auch als Mieter(je nach Mietvertrag) haben Sie eine Streu- und Räumpflicht. Kommen Sie dieser nicht nach und jemand verletzt sich, sind Sie demjenigen zu Schadensersatz verpflichtet.

Um diesem Risiko aus dem Weg zu gehen, können Sie ganz einfach uns das Schneeräumen, Schnee kehren und Salzstreuen überlassen.

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