Verwaltung nach WEG
Es handelt sich hierbei um die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Eigentümergemeinschaft nach den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Da die Bestellung eines Verwalters nach § 20 WEG nicht ausgeschlossen werden kann, sollte man sich Gedanken machen ob die Gemeinschaft „sich selbst“ verwaltet, welches sich in der Praxis als schwer umsetzbar zeigt, oder ob man hierfür nicht einfach einen Spezialisten engagiert.
Zu unseren Verwaltungsaufgaben gehören
- Vorbereitung, Einberufung und Durchführung einer Eigentümerversammlung
- Durchführung und Umsetzung der Beschlüsse
- Allgemeine Betreuung der Eigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten
- Vorbereitung des Abschlusses von Verträgen (Wartung, Versicherungen, Handwerker, Hausmeister) und Überwachung der Durchführung
- Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen
- Führung der Buchhaltung – Rechnungswesen
- Erstellung und Überwachung der Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
- Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Veräußerer (Bauträger)
- Durchführung und Überwachung baulicher Änderungen (Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen)
- Regelmäßige Objekt Begehungen
- Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
- Betreuung aller Eigentümer – Auch persönliche Beratungen für ungeklärte Fragen und sonstigen Anliegen
Da es sich hierbei um keine endgültige Aufzählung unserer Leistungen handelt können Sie selbstverständlich individuell angepasst werden. Für nähere Informationen, können Sie uns gerne jederzeit über unser Kontaktformular über Ihre Wünsche bzw. Fragen informieren oder selbstverständlich auch ein persönliches Gespräch anfordern.